Fragen und Antworten
Sei interessieren sich für unser Kursangebot, haben jedoch noch offene Fragen? Dann haben wir hoffentlich hier für Sie die passende Antwort parat. Falls Sie Ihre Antwort hier nicht finden, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren.
Fragen zur Abrechnung
Vor Ort haben Sie die Option die Kursgebühr mittels EC Karte zu bezahlen. Hierfür halten unsere Dozenten ein entsprechendes Kartenlesegerät vor. Barzahlung vor Ort ist nicht vorgesehen.
Erste-Hilfe-Jahresgutschein
ASB-Mitglieder können für den Kurs Ihren Erste-Hilfe-Jahresgutschein einlösen. Bitte bringen Sie hierfür den ausgefüllten Gutschein sowie Ihren Mitgliedsausweis zum Kurstag mit.
Haben Sie Ihren Gutschein verlegt oder verloren? Kein Problem. Sie können Ihren persönlichen Erste-Hilfe-Gutschein hier als PDF-Datei herunterladen oder bei der kostenlosen Mitgliederhotline des ASB-Bundesverbands nachbestellen: 0800 2722 255 (gebührenfrei).
Fragen zur Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft
Für Betriebe:
Der Fachbereich Erste Hilfe der DGUV unterstützt Sie bei Fragen rund um das Thema Erste Hilfe in Ihrem Betrieb, u.a. zur Ausbildung betrieblicher Ersthelfende und Kostenübernahme für Erste-Hilfe-Kurse.
Auf der Internetseite www.dguv.de/fb-erstehilfe finden Sie neben aktuellen Meldungen, geltende Vorschriften und Fachinformationen auch nützliche Downloads
Abrechnung über die BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege)
Im Gegensatz zu vielen anderen Berufsgenossenschaften gibt es bei der BGW eine wichtige Besonderheit im Abrechnungsverfahren:
Vorab-Kostenübernahme erforderlich Eine direkte Abrechnung über das übliche Abrechnungsformular ist bei der BGW nicht ohne Weiteres möglich. Kunden der BGW müssen die Kostenübernahme für die Erste-Hilfe-Schulung zwingend vor Kursbeginn online beantragen.
Wie funktioniert das? Besuchen Sie das Online-Portal der BGW. Dort können Sie die benötigten Gutscheine für Ihre Mitarbeiter beantragen.
Was passiert nach dem Antrag? Die BGW prüft den Antrag und stellt Ihnen die entsprechenden Gutscheine digital zur Verfügung.
Mitzubringen zum Kurs: Bitte bringen Sie diese Gutscheine (ausgedruckt oder digital, je nach Absprache) unbedingt zum Kurstermin mit. Nur mit diesen Dokumenten können wir die Lehrgangsgebühren direkt mit der BGW abrechnen.
Wichtig: Liegt zum Kurszeitpunkt keine gültige Kostenübernahme der BGW vor, können die Gebühren nicht übernommen werden und müssen dem Unternehmen privat in Rechnung gestellt werden.
Abrechnung über die BGN (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe)
Für Betriebe, die bei der BGN versichert sind, gilt ein besonderes Anmeldeverfahren. Eine einfache Abrechnung über die Teilnehmerliste ist hier nicht möglich.
Das Gutscheinverfahren der BGN Die BGN übernimmt die Kosten für die Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung ausschließlich über ein Gutscheinsystem. Diese Gutscheine müssen zwingend vor dem Kurstermin angefordert werden.
Schritt 1: Gutscheine beantragen Fordern Sie die benötigte Anzahl an Gutscheinen online über das Service-Portal der BGN an. Geben Sie dabei Ihre Mitgliedsnummer an.
Schritt 2: Erhalt der Unterlagen Die BGN sendet Ihnen die Gutscheine per Post oder als PDF-Download zu. Diese sind personengebunden oder in der Anzahl begrenzt (je nach Betriebsgröße).
Schritt 3: Vorlage beim Kurs Jeder Teilnehmer muss den Original-Gutschein zum Lehrgang mitbringen und dort abgeben.
Hinweis: Ohne einen gültigen BGN-Gutschein am Kurstag ist eine Abrechnung über die Berufsgenossenschaft ausgeschlossen. In diesem Fall stellen wir die Kursgebühr dem Unternehmen direkt in Rechnung.
Abrechnung über die UKH (Unfallkasse Hessen)
Für Mitgliedsbetriebe der Unfallkasse Hessen (z. B. Kindertagesstätten, Schulen oder öffentliche Verwaltungen) ist eine Kostenübernahme nur möglich, wenn die Gutscheine vorab beantragt wurden.
Das Anforderungsverfahren Die UKH stellt Gutscheine aus, die die Übernahme der Lehrgangsgebühren garantieren. Eine Abrechnung allein über die Teilnehmerliste ist nicht zulässig.
Antragstellung: Die Gutscheine müssen vom Arbeitgeber online über die Website der UKH angefordert werden. Halten Sie hierfür Ihre Mitgliedsnummer bereit.
Zusendung: Nach der Prüfung sendet die UKH die Gutscheine (meist per Post oder als Download) an das Unternehmen bzw. die Einrichtung.
Gültigkeit & Abgabe: Bitte händigen Sie jedem Teilnehmer für den Kurstag einen gültigen Gutschein aus. Dieser muss im Original ausgefüllt und unterschrieben zum Kurs mitgebracht werden.
Besonderheit für Kitas/Schulen: Achten Sie darauf, dass die Gutscheine spezifisch für die "Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen" (sofern zutreffend) ausgestellt sind.
Abrechnung über die UV Bund und Bahn (UVB)
Die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) übernimmt die Kosten für Erste-Hilfe-Schulungen ausschließlich, wenn diese vorab genehmigt wurden. Eine nachträgliche Abrechnung oder die Verwendung einfacher Teilnehmerlisten ist hier nicht möglich.
Das Genehmigungsverfahren der UVB Mitgliedsunternehmen der UVB müssen rechtzeitig vor dem Kurs eine Kostenübernahmeerklärung anfordern.
Antragstellung: Stellen Sie den Antrag auf Kostenübernahme online über das Service-Portal der UV Bund und Bahn. Planen Sie hierfür eine Vorlaufzeit ein (empfohlen sind mindestens 2–3 Wochen vor Kursbeginn).
Erhalt der Kostenzusage: Die UVB prüft Ihren Bedarf und sendet Ihnen eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung (oft inklusive einer Bestätigungsnummer) zu.
Unterlagen zum Kurs: Bringen Sie das Bestätigungsschreiben der UVB sowie das ausgefüllte Abrechnungsformular unbedingt im Original zum Kurs mit.
Wichtig: Ohne die offizielle Kostenzusage der UVB vor Ort können wir die Gebühren nicht mit der Versicherung abrechnen. In diesem Fall wird die Kursgebühr dem Unternehmen direkt in Rechnung gestellt.
Fragen zum Brandschutzhelfer Seminar
Die kurze Antwort lautet: Ja. Unsere Ausbildung ist so konzipiert, dass sie die Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) vollumfänglich erfüllt.
Die rechtliche Grundlage
Die Anerkennung basiert auf den verbindlichen Vorgaben des deutschen Arbeitsschutzrechts:
DGUV Information 205-023: Diese Richtlinie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung legt exakt fest, welche Inhalte, Dauer und Qualifikationen für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer notwendig sind.
ASR A2.2: Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten schreiben vor, dass Brandschutzhelfer fachkundig unterwiesen sein müssen.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Wenn Sie Ihre Mitarbeiter durch uns ausbilden lassen, erhalten Sie eine rechtssichere Zertifizierung. Damit kommen Sie Ihrer gesetzlichen Pflicht als Arbeitgeber nach. Unsere Schulungen – ob als Präsenzveranstaltung oder im modernen Blended Learning Verfahren – halten sich strikt an die zeitlichen und inhaltlichen Vorgaben der DGUV.
Wichtiger Hinweis: Damit die Anerkennung durch die Berufsgenossenschaft dauerhaft Bestand hat, empfiehlt die DGUV eine Auffrischung der Ausbildung in regelmäßigen Abständen (in der Regel alle 3 bis 5 Jahre) sowie bei wesentlichen betrieblichen Änderungen.
Gut zu wissen: Durch die Ausbildung Ihrer Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern erfüllen Sie nicht nur eine gesetzliche Auflage, sondern profitieren oft auch von positiven Bewertungen im Rahmen Ihres betrieblichen Risikomanagements bei Versicherungen.
Die Zeitinvestition für Ihre Sicherheit ist kompakt und effizient gestaltet. Grundsätzlich richtet sich die Dauer nach den Vorgaben der DGUV, um eine fachgerechte Qualifikation sicherzustellen.
Der klassische Präsenzkurs: In der Standard-Variante dauert die Ausbildung insgesamt etwa 2 bis 3 Stunden. Dieser Zeitraum umfasst:
Theoretischer Unterricht: Vermittlung der wichtigsten Grundlagen zum Brenn- und Löschvorgang sowie zum Verhalten im Notfall.
Praxisphase: Die aktive Löschübung am Brandsimulator, bei der jeder Teilnehmer den sicheren Umgang mit dem Feuerlöscher trainiert.
In 3 Schritten zum zertifizierten Brandschutzhelfer: So funktioniert unser E-Learning
Unser Blended-Learning-Konzept ist der modernste und flexibelste Weg zur Brandschutz-Zertifizierung. Es ist effizient, spart wertvolle Arbeitszeit und sorgt für maximale Flexibilität.
1. Anmeldung & Freischaltung
Nach der Anmeldung schalten wir Sie umgehend für unser E-Learning-Portal frei. Sie erhalten Ihre persönlichen Zugangsdaten bequem per E-Mail und können direkt von jedem beliebigen Endgerät (PC, Tablet oder Smartphone) starten.
2. Theorie flexibel online absolvieren
Erarbeiten Sie sich das notwendige Wissen wann und wo Sie wollen. In interaktiven Modulen lernen Sie alles Wichtige über Brandschutz und Prävention.
Inklusive Abschlusstest: Am Ende prüfen Sie Ihr Wissen in einem kurzen Test.
Kein Stress: Sollte es beim ersten Mal nicht klappen, können Sie den Test so oft wiederholen, bis Sie sicher bestehen.
3. Kurzes Praxis-Training vor Ort
Nachdem Sie die Theorie online abgeschlossen haben, folgt der finale Schritt zur Zertifizierung. Melden Sie sich einfach zu einem unserer praktischen Termine an. In nur ca. 30 Minuten trainieren wir mit Ihnen:
Den korrekten und sicheren Umgang mit dem Feuerlöscher.
Die reale Brandbekämpfung an unserem modernen, umweltfreundlichen Feuerlöschtrainer.
Simulationsbrände mittels VR sind in der Grundausbildung seitens der DGUV nicht vorgesehen und auch nicht gestattet.
Das Ergebnis: Nach Abschluss der Praxis erhalten Sie Ihr offizielles Zertifikat als Brandschutzhelfer.
Warum unser E-Learning-Modell?
Individualität: Jeder lernt in seinem eigenen Tempo.
Effizienz: Die Abwesenheit vom Arbeitsplatz wird auf ein Minimum reduziert.
Praxis-Fokus: Die Zeit vor Ort nutzen wir ausschließlich für das, was wirklich zählt: die Handhabung der Geräte.
Fragen zu den Kursformaten
Wann benötige ich eine Erste-Hilfe-Fortbildung?
Um den Status als betrieblicher Ersthelfer aufrechterhalten zu können, schreibt die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) eine regelmäßige Auffrischung Ihres Wissens vor.
Die 2-Jahres-Frist Eine Erste-Hilfe-Fortbildung (auch "Erste-Hilfe-Training" genannt) ist alle zwei Jahre erforderlich. Maßgeblich ist hierbei das Datum, das auf Ihrer letzten Bescheinigung steht.
Regelmäßige Auffrischung: Die Fortbildung umfasst 9 Unterrichtseinheiten und baut auf den bereits vorhandenen Kenntnissen auf.
Frist abgelaufen? Sollte Ihr letzter Kurs länger als zwei Jahre zurückliegen, ist die Fortbildung in der Regel nicht mehr ausreichend, um den Status als Ersthelfer zu erneuern.
Wichtige Empfehlung: Im Zweifel die Grundschulung buchen Wenn Ihr letzter Kurs bereits deutlich länger als zwei Jahre her ist oder Sie sich in der praktischen Anwendung der lebensrettenden Maßnahmen unsicher fühlen, empfehlen wir Ihnen dringend, erneut eine Erste-Hilfe-Grundschulung zu besuchen.
Dies stellt sicher, dass Sie alle Handgriffe von Grund auf neu erlernen und auf dem aktuellsten Stand der medizinischen Leitlinien sind. In vielen Fällen erkennen die Berufsgenossenschaften eine Fortbildung nach massiver Fristüberschreitung ohnehin nicht mehr an.
Welches Kursformat brauche ich für den Führerschein?
Egal, welche Führerscheinklasse Sie anstreben – vom Mofa über den PKW (Klasse B) bis hin zum LKW (Klasse C) – die Anforderungen sind seit 2015 vereinheitlicht.
Der Standard: "Erste Hilfe Schulung / Erste-Hilfe Grundschulung" Für alle Führerscheinklassen ist heute ein Kurs im Umfang von 9 Unterrichtseinheiten (UE) gesetzlich vorgeschrieben.
Früher gab es Unterschiede: Man unterschied zwischen "Lebensrettenden Sofortmaßnahmen" (für PKW/Motorrad) und der "großen" Ersten Hilfe (für LKW/Personenbeförderung).
Heute gilt: Es gibt nur noch ein einheitliches Format für alle. Wenn Sie einen Kurs besuchen, der als "Erste Hilfe Schulung" (9 UE) zertifiziert ist, deckt dieser alle Führerscheinklassen ab.
Gültigkeit der Bescheinigung Ihre Bescheinigung über den Erste-Hilfe-Kurs ist für die Erteilung der Fahrerlaubnis unbegrenzt gültig.
Hinweis für Begleitetes Fahren (BF17): Auch wenn Sie den Führerschein bereits mit 17 Jahren beginnen, ist der Kurs derselbe wie für Erwachsene. Die Bescheinigung bleibt auch später für die endgültige Führerscheinerteilung gültig.

