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Zum Welttag der Demokratie

ASB fordert Stärkung des Wahlrechts für Menschen mit Behinderung

Über 80.000 Menschen dürfen bei der anstehenden Bundestagswahl aufgrund einer Behinderung nicht an die Wahlurne treten. Zum morgigen Tag der Demokratie fordert der Arbeiter-Samariter-Bund die Politik auf, in der kommenden Legislaturperiode das Wahlrecht für Menschen mit Behinderung zu stärken.

Über 80.000 Menschen dürfen bei der anstehenden Bundestagswahl aufgrund einer Behinderung nicht an die Wahlurne treten. Zum morgigen Tag der Demokratie fordert der Arbeiter-Samariter-Bund die Politik auf, in der kommenden Legislaturperiode das Wahlrecht für Menschen mit Behinderung zu stärken.

Foto: ASB/F. Pusch

„Diese Bundestagswahl sollte die letzte sein, bei der 80.000 Menschen mit Behinderung von der Wahl ausgeschlossen sind", sagte ASB-Bundesgeschäftsführer Ulrich Bauch. Diese Wahlpraxis widerspreche der UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland bereits 2009 unterzeichnet habe, bekräftigte Bauch seine Forderung. „Mit der Unterzeichnung hat sich Deutschland verpflichtet, Menschen mit Behinderung ein gleichberechtigtes Wahlrecht einzuräumen." Dem müsse man nun auch nachkommen.

In 14 Ländern der Europäischen Union besteht bereits das unbeschränkte Wahlrecht für Menschen mit Behinderung bzw. das Wahlrecht nach richterlicher Entscheidung. Auch in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ist das Wahlrecht für Menschen mit Behinderung inzwischen für Landtags- und Kommunalwahlen umgesetzt. Dies gilt allerdings noch nicht für die Bundestagswahl, bei der Menschen mit Behinderung, die unter Betreuung für alle Angelegenheiten stehen, vom Wahlrecht ausgeschlossen bleiben. Das stelle laut Bauch eine Ungleichbehandlung gegenüber Personen mit vergleichbarem Grad der Beeinträchtigungen dar, wie beispielsweise Menschen mit Demenz, die im Vorwege eine Vorsorgevollmacht erteilt haben und somit nicht von der Wahl ausgeschlossen seien.

"Das gleichberechtigte Wahlrecht für Menschen mit Behinderung ist bereits europäischer Standard - Deutschland muss aufpassen, dass es nicht dahinter zurückfällt. Acht Jahre nach Unterzeichnung der UN-Konvention muss es möglich sein, Wege für mehr Einheitlichkeit und Gleichberechtigung im Wahlrecht für Menschen mit den verschiedensten Beeinträchtigungen zu finden", machte Bauch deutlich. Dafür wolle er sich gemeinsam mit weiteren Sozialverbänden nun verstärkt einsetzen, damit zur Bundestagswahl 2021 das Wahlrecht auch für Menschen mit einer Betreuung für alle Angelegenheiten gelte.