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Zum internationalen Tag des Ehrenamtes

Helfer in der Not müssen Urlaub nehmen - ASB fordert einheitliche Helferfreistellung

Insbesondere der Bevölkerungsschutz in Deutschland ist getragen von einem breiten ehrenamtlichen Engagement. Für die verschiedenen Organisationen gelten dabei aber unterschiedliche Rahmenbedingungen: Im Gegensatz zum THW oder der Feuerwehr können Ehrenamtliche von Hilfsorganisationen wie dem ASB bei Großschadenslagen und Einsätzen nicht von der Arbeit freigestellt werden und haben keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Um Menschen in Not zu helfen, müssen sie Urlaub nehmen oder dies in ihrer Freizeit tun.

Für ihren Einsatz müssen ehrenamtliche Helfer Urlaub nehmen oder dies in ihrer Freizeit tun. Das sollte sich nach Auffassung des ASB dringend ändern.

Foto: ASB/Welters

„Diese Ungleichbehandlung der freiwilligen Helfer muss dringend beseitigt werden“, fordert ASB-Bundesgeschäftsführer Ulrich Bauch im Hinblick auf den internationalen Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember. „Wir brauchen Rechtssicherheit für ein allgemeines gesellschaftliches Engagement, das den Staat insbesondere in Notlagen handlungsfähig hält.“

Man dürfe laut Bauch nicht riskieren, dass den Hilfsorganisationen die Basis wegbreche. Diese Lücke würde der Staat nicht schließen können. Eine Gleichstellung sei ein klares Signal an die Ehrenamtlichen, dass ihre Arbeit von der Politik gewürdigt und unterstützt würde.

„Wir wünschen uns auch in Zukunft motivierte ehrenamtliche Samariter“, sagte der ASB-Bundesgeschäftsführer. „Die Politik muss dazu aber ihren Beitrag leisten, damit jeder, der ein Samariter sein will, auch jederzeit auch ein Samariter sein kann - ohne Probleme mit dem Arbeitgeber zu bekommen,“ so Bauch abschließend.