ASB Ortsverband Frankfurt/M. & Höchst  
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Weitere Informationen zum Thema Zivildienst

Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. So steht der Artikel bis heute im Grundgesetz. Die Tatsache, dass es überhaupt ein Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung gibt, ist keine Selbstverständlichkeit. Die Aufnahme eines Grundrechtes auf Kriegsdienstverweigerung in die Verfassung war schwer umkämpft.

Zivildienst beim ASB

Viele Dienste des ASB wären ohne die Zivildienstleistenden kaum denkbar. Die jungen Männer helfen unter anderem alten oder behinderten Menschen in den Bereichen Essen auf Rädern, Hausnotruf und Behindertenfahrdienst.

In welchen Bereichen und Orten Zivildienstplätze beim ASB zur Verfügung stehen, darüber gibt die Verwaltungsstelle für den Zivildienst beim ASB-Bundesverband in Köln Auskunft (Otto Hildesheim / Leiter Zivildienstverwaltung - Tel. 0221/47605-256) Sie hat nach dem Zivildienstgesetz vom Bundesamt  (BAZ) den Auftrag bekommen, die dem ASB angehörenden Zivildiensteinrichtungen zu betreuen. Die Aufgaben umfassen u.a. die Beratung und Betreuung in allen Zivildienstfragen von Kriegsdienstverweigerern, aktiven Zivildienstleistenden, Zivildiensteinrichtungen und Orts-, Kreis und Landesverbänden, die sich als Zivildienststelle anerkennen lassen wollen.
Interessenten für die Region Frankfurt-Main-Taunus können sich direkt online bei uns für eine Zivildienststelle bewerben. Auskünfte über den Zivildienst in der Region, erhalten Sie unter der Telefonnummer 069-31407227 Johanna Franz (Beauftragte des Bundesamtes).

Einführungslehrgänge

Nach dem Zivildienstgesetz (ZDG) werden Zivildienstleistende innerhalb der ersten drei Monate in Lehrgängen über Wesen und Aufgaben des Zivildienstes sowie ihre Rechte und Pflichten als Zivildienstleistende unterrichtet. Je nach Tätigkeitsbereich folgt ein zusätzlicher fachlicher Einführungslehrgang, der an dafür anerkannten Zivildienstschulen durchgeführt wird. Wie an einem normalen Arbeitsplatz werden die Zivildienstleistenden zusätzlich in der Dienststelle auf die zukünftige Tätigkeit vorbereitet.

Urlaub und Sold

Für die gesamt Zeit des Zivildienstes von 9 Monaten erhält der Zivildienstleistende 20 Tage Erholungsurlaub. In der Regel beträgt der Sold in den ersten drei Monaten 9,41 EUR pro Kalendertag, erhöht sich ab dem vierten Monat auf 10,18 EUR und ab dem siebten Monat auf 10,95 EUR. Das Entlassungsgeld nach voller Dienstzeit beträgt 690,24 EUR.

Ansprechpartner

Johanna Franz
(Personalabteilung)
 
Tel.: 069/31407227
Fax: 069/31407222


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