ASB Ortsverband Frankfurt/M. & Höchst  
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Freiwilliges soziales Jahr
 

Junge Männer und Frauen zwischen 17 und 25 Jahren haben die Möglichkeit ein Freiwilliges Soziales Jahr zu absolvieren.
Ein FSJ wird ganztägig über mindestens sechs und höchstens 18 Monate geleistet, das einjährige FSJ kann auch als Ersatz für den Zivildienst geleistet werden.

Im „FSJ“ könnten junge Menschen soziale Kompetenz erwerben, berufliche Orientierung finden oder Wartezeiten sinnvoll überbrücken. Es bietet darüber hinaus die Möglichkeit zum sozialen Engagement und zur persönlichen Weiterentwicklung. So verbessern sich durch die Teilnahme am FSJ gegebenenfalls die Chancen bei Bewerbungen um einen Ausbildungs- oder Studienplatz.
Nicht zuletzt besteht die Chance, die Betätigungsfelder in einer sozialen Einrichtung genauer kennen zu lernen um zu überprüfen, ob die Arbeit Spaß macht und den eigenen Interessen entspricht.

Die Region Frankfurt-Main-Taunus bietet für das FSJ folgende Aufgabenbereiche an:

Fahrdienste
Im Bereich Fahrdienst für Behinderte gehört zu den Aufgaben des FSJ´lers, die ihm anvertrauten Fahrgäste, teilweise mit dem Rollstuhl in einem Spezialfahrzeug z.B. vom Wohnort in Schulen, zum Arzt oder zum Einkaufen zu fahren.

Essen auf Rädern
Die Aufgabe im Bereich Essen auf Rädern ist das Erwärmen der Speisen in dafür vorgesehenen Wärmeöfen und die Anlieferung von Warm- und Kaltessen an die Kunden.

Hausnotruf
Das bedeutet für den FSJ´ler das Annehmen von Notrufen und die entsprechenden Maßnahmen ergreifen. Die Eingabe und Pflege der Teilnehmerdaten, die Einsatzdurchführung und Dokumentation sowie Schlüsselverwaltung und Ausgabe. Zu seinen Aufgaben gehören ebenso die Geräteinstallation und Anleitung der Kunden im Umgang mit den HNR-Geräten sowie die Wartung und kleinere Reparaturarbeiten an den Geräten.

Erste Hilfe Breitenausbildung
Hier hat der FSJ`ler die Aufgabe Kursanmeldungen telefonisch entgegenzunehmen, Kursvorbereitungen wie Materialbeschaffung, Pflege des Ausbildungsmaterials  und Nachbereitung eines Kurses durchzuführen. Nach erfolgreichem Abschluss einer A1 Lehrberechtigung, hat der FSJ´ler die Möglichkeit, Erste – Hilfe Lehrgänge und Kurse für lebensrettende Sofortmaßnahmen durchzuführen. (Die Kosten für die A1 Lehrberechtigung werden vom ASB übernommen.)

Schülerbetreuung

Im Zentrum der Arbeit mit Grundschulkindern stehen die vielfältigen schul-, sozial- und freizeitpädagogischen Angebote.
Einsatzbereich: Unterrichtsbegleitung, Begleitung bei einem Ausflug, Hofaufsicht, Hausaufgabenbetreuung, Vorlesen, Kicken mit Jungs, Kicken mit Mädchen, Basteln etc.
Grundsätzlich kann der/die FSJ’ler sowohl im Tandem mit einer Fachkraft als auch selbständig eingesetzt werden, dadurch sind fachliche Anleitung, Hilfestellung und insbesondere eine Nachbereitung gesichert aber gleichzeitig besteht die Möglichkeit zur Erprobung eigener Ideen und Ansätze.
An Schultagen wird der Einsatz hauptsächlich im Ganztagsangebot erfolgen, in den Ferien ausschließlich in der erweiterten Schülerbetreuung.
Die Arbeitszeiten liegen nach Bedarf und Absprache im Zeitraum zwischen 8.00 – 17.00 Uhr.

Konditionen

Der FSJ´ler erhält ein monatliches Taschengeld in Höhe von zurzeit 291,94 € zuzüglich Fahrtkosten. Der Urlaubsanspruch beträgt bei einem ganzjährigen Einsatz 26 Tage.

Voraussetzungen:
Offenheit gegenüber älteren und behinderten Menschen, Flexibilität, Führerschein (Fahrpraxis), Personenbeförderungsschein für den Bereich Behindertenfahrdienst (Die Kosten für den Personenbeförderungsschein werden vom ASB übernommen).

Ansprechpartner

Johanna Franz
(Zivildienstverwaltung)
 
Tel.: 069/31407227
Fax: 069/303084


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